Präsident: Bertram Ehmer

  • Geburtstag: 17.01.1968
  • Geburtsort: München
  • Wohnort: München
  • Familienstand: verheiratet
  • FCB-Mitglied seit: 1.7.1993
  • RHM-Mitglied seit: 1.8.2008
  • Mein erstes Mal: 3.12.1977; FC Bayern - Kaiserslautern 4:2
  • Lieblingsspieler: Gerd Müller, Katsche

 im Amt bestätigt bis 30.6.2019

Vorsitzender: Giselher Hofmann

  • Geburtstag: 19.4.1977
  • Geburtsort: Regensburg
  • Wohnort: Hechendorf
  • Familienstand: verheiratet
  • FCB-Mitglied seit: 1.7.2004
  • RHM-Mitglied seit: 1.8.2008
  • Mein erstes Mal: 1.11.1986; FC Bayern - Leverkusen 0:3
  • Lieblingsspieler: Bixente Lizarazu, Franck Ribery

im Amt bestätigt bis 30.6.2019

Sommer 2008 Im "Alten Ofen" in München/Schwabing entsteht die Idee eines eigenen Fanclubs; ein offener Fanclub für JEDERMANN, frei von Kurvenpolitik, mit einer engen Verbundenheit zur Stadt München und bayerischen Traditionen
01.08.2008 Offizielle Gründung der "Rothosen Munichen 1158"; Fanclubnummer: 0099903164; Mitgliederzahl: 25; der Name, angelehnt an die "ALTE" Schreibweise und das Gründungsdatum der schönsten Stadt der Welt...MÜNCHEN!!
13.01.2009 Erste Mitgliederversammlung im "Tattenbach" in München
18.05.2009 Mitgliederversammlung im "Alten Wirt Ramersdorf" in München
30.07.2009 Sommerfest im "Hirschgarten" in München mit großer Tombola
15.12.2009 Erste gemeinsame Weihnachtsfeier im "Bamberger Haus" in München
28.12.2009 Rothosen spenden 500€ aus dem Tombolaerlös an "Muskeln für Muskeln"
17.05.2010 Jährliche Mitgliederversammlung im "Alten Wirt Ramersdorf" in München
10.06.2010 Mitgliederzahl steigt auf 50!!
16.07.2010 2. Sommerfest im "Hirschgarten" in München mit Tombola
10.12.2010 Besinnliche Weihnachstfeier im "Wirtshaus zur Brezn" in München
14.12.2010 RHM spendet 680€ aus dem Tombolaerlös an die "Stiftung Pfennigparade"
29.03.2011 Mitgliederzahl steigt auf 75!!
17.04.2011 Rothosen zeigen Flagge "PRO HOENESS" und gegen ständige Kurvenpolitik
28.04.2011 Jährliche Mitgliederversammlung im "Erdinger Weißbräu" in Erding
04.06.2011 3.Sommerfest im "Hirschgarten" in München mit Tombola und über 80 Teilnehmern
02.09.2011 RHM trauert um sein Gründungsmitglied Matthias Uhl
10.09.2011 Rothosen spenden 850€ aus dem Tombolaerlös an den "FC Bayern Hilfe e.V."
17.12.2011 Weihnachtsfeier mit Glühweinempfang im "Görreshof" in München
04.05.2012 Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft im "Erdinger Weißbräu" in Erding
19.05.2012 Rothosen beim Drama DAHOAM
01.07.2012 RHM begrüßt das erste weibliche Mitglied
07.07.2012 4. Sommerfest im "Hirschgarten" in München; Family-Style, Kaiserwetter und 70 Teilnehmer
25.07.2012 Mitgliederzahl durchbricht die 100er-Marke!!!
06.10.2012 RHM spendet erneut 850 Euro aus dem Tombolaerlös an Karl Hopfner und den "FC Bayern Hilfe e.V."
07.12.2012 Weihnachtsfeier im Görreshof mit himmlischem Besuch
08.06.2013 Jährliches Sommerfest im Hirschgarten mit Sammlung für die Klinik-Clowns
01.07.2013 Zur neuen Saison präsentieren die Rothosen Ihre eigene App
18.09.2013 Die Rothosen spenden 750 Euro aus dem Sommerfesterlös an den Klinik Clowns Bayern e.V.
20.12.2013 Auf der Weihnachtsfeier im Görreshof in München wird das neue Banner präsentiert
11.05.2014 Mitgliederzahl steigt auf 150!!!
12.05.2014 Mitgliederversammlung im "Augustiner am Dante"
19.07.2014 Sommerfest bei Sonnenschein und jeder Menge Bier....wie immer im Hirschgarten!
22.10.2014 Scheckübergabe an die Klinik Clowns! 1000 € von der Sommerfesttombola! WEITER SO RHM!!!
01.07.2015 RHM geht ins achte Jahr, jetzt mit einer sechsköpfigen Vorstandschaft
07.08.2015 Sommerfest mit Kicktipp-Looser;-)
21.10.2015 Der Vorstand trifft den Las Vegas Supporters Club in Las Vegas
15.12.2015 Spendenübergabe an den FC Bayern Hilfe e.V. auf dem heiligen Rasen der AA
21.05.2016 RHM in Berlin! Große Gruppe, großer Erfolg
24.08.2016 Call us "eingetragener Verein"!
16.12.2016 Weihnachtsfeier im Görreshof mit der Auszeichnung unseres ersten Ehrenmitgliedes Alex Wenzel
06.02.2017 Spendenübergabe des Tombolaerlöses an die DKMS
19.05.2017 Mitgliederversammlung im Augustiner am Dante mit der Ernennung des zweiten Ehrenmitgliedes Dirk "Dabbl" Dietze
17.06.2017 Rothosen Wandertag von Herrsching zum Kloster Andechs
07.12.2017 Scheckübergabe in Höhe von 1200€!!! an das Münchner Kinderhospiz
15.12.2017 Weihnachtsfeier im Görreshof mit der Berufung unseres dritten Ehrenmitgliedes Achim Ewald
26.04.2018 Mitgliederversammlung mit Wahl des neuen Beisitzers Johannes "Joe" Ringel

 

§1 Name und Sitz


1) Der Verein trägt den Namen FC Bayern München Fanclub Rothosen Munichen e.V.
2) Der Verein hat seinen Sitz in 81671 München, Loferer Str. 3, und ist im Vereinsregister eingetragen.

§2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Mitprägung des sportlichen und gesellschaftlich engagierten Erscheinungsbildes des FC Bayern München durch faire Aktionen; der Verein verfolgt keine kommerziellen Absichten.

§3 Mitgliedschaft

1) Mitglied kann grundsätzlich jede Person ab dem vollendeten 18.Lebensjahr werden.
2) Über die Aufnahme in den Verein entscheidet auf Antrag hin die Vorstandschaft, die diese ohne Angabe von Gründen ablehnen kann.
3) Als Ehrenmitglied kann berufen werden, wer sich für die Vereinsziele in herausragender Weise eingesetzt hat. Ehrenmitglieder sind stets beitrags- und pflichtenbefreit. Über die Berufung und einen etwaigen Entzug der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die erweiterte Vorstandschaft.
4) Die Mitglieder haften bei Rechtsgeschäften, die die Vorstandschaft für den Vereintätigt, nur mit dem Clubvermögen.

§4 Beendigung der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
2) Die Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich beendet werden; eine Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.
3) Ein Mitglied kann durch einen Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden:
a) wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
b) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins,
c) wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages nach einmaliger Verwarnung, nach Ablauf von vier Wochen.

§5 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist abweichend vom Kalenderjahr 1.Juli bis 30.Juni.

§6 Jahresbeitrag und Spenden

1) Den Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr regelt die Beitragsordnung.
2) Der Jahresbeitrag ist jährlich bis spätestens 15.August zu entrichten
3) Der Verein kann Spenden entgegennehmen, welche ausschließlich und unmittelbar für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu verwenden sind.

§7 Vereinskonto

Verfügungsbefugt bezüglich des Vereinskontos sind der Präsident und Vorsitzender je einzeln, beide gemeinsam können den Kassenwart Einzelvollmacht erteilen.

§8 Mitgliederversammlung

1) Es findet mindestens einmal im Geschäftsjahr eine Mitgliederversammlung statt.
2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 15 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen.
3) Die Mitgliederversammlung (ordentlich/außerordentlich) ist von der erweiterten Vorstandschaft spätestens 30 Tage vor Termin durch schriftliche oder elektronische Einladung einzuberufen.
4) Aufgaben der Mitgliederversammlung:
a) Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Präsidenten, oder dessen Stellvertreter.
b) Entgegennahme des Kassenberichtes durch den Kassenwart
c) Entlastung des Vorstandes
d) Aufstellung der Kandidatenliste und Neuwahlen der Vorstandschaft
e) Abstimmung über Satzungsänderungen
f) Abstimmung über die Beitrags- und Geschäftsordnung,
g) Einbringen von Anträgen (in schriftlicher Form bis spätestens 14 Tage vor Versammlungstermin) und Wünschen.
5) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch ein vom Präsidenten, oder dessen Stellvertreter, unterschriebenes Protokoll dokumentiert. Dieses wird den Mitgliedern schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellt.

§9 Neuwahlen

1) Bei Neuwahlen im Rahmen einer Mitgliederversammlung ernennt der Präsident einen Wahlausschuss der aus zwei Mitgliedern besteht. Der Wahlausschuss leitet die Mitgliederversammlung während der Wahl. Im Falle einer Nominierung eines Wahlausschussmitgliedes muss dieses ersetzt werden.
2) Die Wahl des erweiterten Vorstandes erfolgt in gesonderten Wahlgängen durch schriftliche Abstimmung und einfache Stimmenmehrheit. Sind mehr als zwei Kandidaten vorhanden, ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Wird die Mehrheit nicht erlangt, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Bei nur einem Kandidaten ist die Wahl auch per Akklamation möglich.
3) Wenn kein erweiterter Vorstand gewählt werden kann, wird vom Wahlausschuss eine kommissarische Vorstandschaft bestimmt. Diese ist für maximal zehn Wochen bis zur außerordendlichen Mitgliederversammlung im Amt bestätigt.

§10 Satzungsänderungen

Die Satzung kann durch einen Antrag geändert werden, der auf der Mitgliederversammlung Zustimmung durch eine dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

§11 Vorstandschaft

1) Die Vorstandschaft im Sinne §26 BGB besteht aus dem Präsidenten und Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
2) Die erweiterte Vorstandschaft besteht aus:
a) Präsident
b) Vorsitzender (Stellvertreter des Präsidenten)
c) Kassenwart
d) Schriftführer
e) zwei Beisitzern.
3) Neuwahlen werden im Drei-Jahreszyklus im Rahmen der Mitgliederversammlung abgehalten.
4) In die erweiterte Vorstandschaft gewählt werden kann jedes Mitglied dass bei Amtsantritt eine Vereinsmitgliedsschaft von mindestens 24 Monaten hat.
5) Die erweiterte Vorstandschaft trifft mindestens einmal pro Vierteljahr zur Vorstandsversammlung zusammen und ist mit einer Anwesenheitsquote von 2/3 beschlussfähig.
6) Ein Vorstandsbeschluss erfährt durch einfache Mehrheit Gültigkeit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
7) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich  und ohne Vergütung aus.
8) Grundsätzlich wird der erweiterten Vorstandschaft Auslagenersatz gewährt.

§ 12 Geschäftsordnung

Zur Regelung von Versammlungen, Sitzungen, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, kann eine separate Geschäftsordnung erstellt werden. Diese muss im Rahmen der Mitgliederversammlung Zustimmung durch einfache Stimmmehrheit erfahren.

§13 Umgang mit über den Vereinbezogenen Karten

1) Der Weiterverkauf, der über den Vereinbezogenen Karten mit Gewinnerziehlungsabsicht ist untersagt.
2) Sollten Mitglieder gegen §13.1. verstoßen, haben die jeweiligen Personen die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
3) Für Mitglieder, die gegen §13.1. verstoßen, bedeutet dies automatisch den sofortigen Vereinsausschluss.
4) Bei Bezug einer Karte über den Verein hat sich der jeweilige Kartenabnehmer mit den aktuellen Kartenvergabebedingungen des FC Bayern München einverstanden zu erklären.
§13 Auflösung des Vereins
1) Der Vereinkann durch einen Antrag auf der Mitgliederversammlung der durch eine dreiviertel Mehrheit bestätigt wurde aufgelöst werden.
2) Nach Auflösung des Vereins entscheidet die erweiterte Vorstandschaft über das Clubvermögen.

München, den 1. Juli 2017

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    findest Du den Mitgliedsantrag

Der Jahresbeitrag in Höhe von 30 Euro ist jährlich bis spätestens 15. August auf das Vereinskonto zu überweisen.

Kontoinhaber: Rothosen Munichen e.V.
IBAN: DE31 7025 0150 0028 6187 59

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