Präsident: Bertram Ehmer
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im Amt bestätigt bis 30.6.2019
Vorsitzender: Giselher Hofmann
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im Amt bestätigt bis 30.6.2019
Sommer 2008 | Im "Alten Ofen" in München/Schwabing entsteht die Idee eines eigenen Fanclubs; ein offener Fanclub für JEDERMANN, frei von Kurvenpolitik, mit einer engen Verbundenheit zur Stadt München und bayerischen Traditionen |
01.08.2008 | Offizielle Gründung der "Rothosen Munichen 1158"; Fanclubnummer: 0099903164; Mitgliederzahl: 25; der Name, angelehnt an die "ALTE" Schreibweise und das Gründungsdatum der schönsten Stadt der Welt...MÜNCHEN!! |
13.01.2009 | Erste Mitgliederversammlung im "Tattenbach" in München |
18.05.2009 | Mitgliederversammlung im "Alten Wirt Ramersdorf" in München |
30.07.2009 | Sommerfest im "Hirschgarten" in München mit großer Tombola |
15.12.2009 | Erste gemeinsame Weihnachtsfeier im "Bamberger Haus" in München |
28.12.2009 | Rothosen spenden 500€ aus dem Tombolaerlös an "Muskeln für Muskeln" |
17.05.2010 | Jährliche Mitgliederversammlung im "Alten Wirt Ramersdorf" in München |
10.06.2010 | Mitgliederzahl steigt auf 50!! |
16.07.2010 | 2. Sommerfest im "Hirschgarten" in München mit Tombola |
10.12.2010 | Besinnliche Weihnachstfeier im "Wirtshaus zur Brezn" in München |
14.12.2010 | RHM spendet 680€ aus dem Tombolaerlös an die "Stiftung Pfennigparade" |
29.03.2011 | Mitgliederzahl steigt auf 75!! |
17.04.2011 | Rothosen zeigen Flagge "PRO HOENESS" und gegen ständige Kurvenpolitik |
28.04.2011 | Jährliche Mitgliederversammlung im "Erdinger Weißbräu" in Erding |
04.06.2011 | 3.Sommerfest im "Hirschgarten" in München mit Tombola und über 80 Teilnehmern |
02.09.2011 | RHM trauert um sein Gründungsmitglied Matthias Uhl |
10.09.2011 | Rothosen spenden 850€ aus dem Tombolaerlös an den "FC Bayern Hilfe e.V." |
17.12.2011 | Weihnachtsfeier mit Glühweinempfang im "Görreshof" in München |
04.05.2012 | Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft im "Erdinger Weißbräu" in Erding |
19.05.2012 | Rothosen beim Drama DAHOAM |
01.07.2012 | RHM begrüßt das erste weibliche Mitglied |
07.07.2012 | 4. Sommerfest im "Hirschgarten" in München; Family-Style, Kaiserwetter und 70 Teilnehmer |
25.07.2012 | Mitgliederzahl durchbricht die 100er-Marke!!! |
06.10.2012 | RHM spendet erneut 850 Euro aus dem Tombolaerlös an Karl Hopfner und den "FC Bayern Hilfe e.V." |
07.12.2012 | Weihnachtsfeier im Görreshof mit himmlischem Besuch |
08.06.2013 | Jährliches Sommerfest im Hirschgarten mit Sammlung für die Klinik-Clowns |
01.07.2013 | Zur neuen Saison präsentieren die Rothosen Ihre eigene App |
18.09.2013 | Die Rothosen spenden 750 Euro aus dem Sommerfesterlös an den Klinik Clowns Bayern e.V. |
20.12.2013 | Auf der Weihnachtsfeier im Görreshof in München wird das neue Banner präsentiert |
11.05.2014 | Mitgliederzahl steigt auf 150!!! |
12.05.2014 | Mitgliederversammlung im "Augustiner am Dante" |
19.07.2014 | Sommerfest bei Sonnenschein und jeder Menge Bier....wie immer im Hirschgarten! |
22.10.2014 | Scheckübergabe an die Klinik Clowns! 1000 € von der Sommerfesttombola! WEITER SO RHM!!! |
01.07.2015 | RHM geht ins achte Jahr, jetzt mit einer sechsköpfigen Vorstandschaft |
07.08.2015 | Sommerfest mit Kicktipp-Looser;-) |
21.10.2015 | Der Vorstand trifft den Las Vegas Supporters Club in Las Vegas |
15.12.2015 | Spendenübergabe an den FC Bayern Hilfe e.V. auf dem heiligen Rasen der AA |
21.05.2016 | RHM in Berlin! Große Gruppe, großer Erfolg |
24.08.2016 | Call us "eingetragener Verein"! |
16.12.2016 | Weihnachtsfeier im Görreshof mit der Auszeichnung unseres ersten Ehrenmitgliedes Alex Wenzel |
06.02.2017 | Spendenübergabe des Tombolaerlöses an die DKMS |
19.05.2017 | Mitgliederversammlung im Augustiner am Dante mit der Ernennung des zweiten Ehrenmitgliedes Dirk "Dabbl" Dietze |
17.06.2017 | Rothosen Wandertag von Herrsching zum Kloster Andechs |
07.12.2017 | Scheckübergabe in Höhe von 1200€!!! an das Münchner Kinderhospiz |
15.12.2017 | Weihnachtsfeier im Görreshof mit der Berufung unseres dritten Ehrenmitgliedes Achim Ewald |
26.04.2018 | Mitgliederversammlung mit Wahl des neuen Beisitzers Johannes "Joe" Ringel |
§1 Name und Sitz
1) Der Verein trägt den Namen FC Bayern München Fanclub Rothosen Munichen e.V.
2) Der Verein hat seinen Sitz in 81671 München, Loferer Str. 3, und ist im Vereinsregister eingetragen.
§2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Mitprägung des sportlichen und gesellschaftlich engagierten Erscheinungsbildes des FC Bayern München durch faire Aktionen; der Verein verfolgt keine kommerziellen Absichten.
§3 Mitgliedschaft
1) Mitglied kann grundsätzlich jede Person ab dem vollendeten 18.Lebensjahr werden.
2) Über die Aufnahme in den Verein entscheidet auf Antrag hin die Vorstandschaft, die diese ohne Angabe von Gründen ablehnen kann.
3) Als Ehrenmitglied kann berufen werden, wer sich für die Vereinsziele in herausragender Weise eingesetzt hat. Ehrenmitglieder sind stets beitrags- und pflichtenbefreit. Über die Berufung und einen etwaigen Entzug der Ehrenmitgliedschaft entscheidet die erweiterte Vorstandschaft.
4) Die Mitglieder haften bei Rechtsgeschäften, die die Vorstandschaft für den Vereintätigt, nur mit dem Clubvermögen.
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
2) Die Mitgliedschaft kann jederzeit schriftlich beendet werden; eine Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht.
3) Ein Mitglied kann durch einen Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden:
a) wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
b) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins,
c) wegen Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages nach einmaliger Verwarnung, nach Ablauf von vier Wochen.
§5 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist abweichend vom Kalenderjahr 1.Juli bis 30.Juni.
§6 Jahresbeitrag und Spenden
1) Den Jahresbeitrag und die Aufnahmegebühr regelt die Beitragsordnung.
2) Der Jahresbeitrag ist jährlich bis spätestens 15.August zu entrichten
3) Der Verein kann Spenden entgegennehmen, welche ausschließlich und unmittelbar für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu verwenden sind.
§7 Vereinskonto
Verfügungsbefugt bezüglich des Vereinskontos sind der Präsident und Vorsitzender je einzeln, beide gemeinsam können den Kassenwart Einzelvollmacht erteilen.
§8 Mitgliederversammlung
1) Es findet mindestens einmal im Geschäftsjahr eine Mitgliederversammlung statt.
2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 15 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen.
3) Die Mitgliederversammlung (ordentlich/außerordentlich) ist von der erweiterten Vorstandschaft spätestens 30 Tage vor Termin durch schriftliche oder elektronische Einladung einzuberufen.
4) Aufgaben der Mitgliederversammlung:
a) Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Präsidenten, oder dessen Stellvertreter.
b) Entgegennahme des Kassenberichtes durch den Kassenwart
c) Entlastung des Vorstandes
d) Aufstellung der Kandidatenliste und Neuwahlen der Vorstandschaft
e) Abstimmung über Satzungsänderungen
f) Abstimmung über die Beitrags- und Geschäftsordnung,
g) Einbringen von Anträgen (in schriftlicher Form bis spätestens 14 Tage vor Versammlungstermin) und Wünschen.
5) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden durch ein vom Präsidenten, oder dessen Stellvertreter, unterschriebenes Protokoll dokumentiert. Dieses wird den Mitgliedern schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellt.
§9 Neuwahlen
1) Bei Neuwahlen im Rahmen einer Mitgliederversammlung ernennt der Präsident einen Wahlausschuss der aus zwei Mitgliedern besteht. Der Wahlausschuss leitet die Mitgliederversammlung während der Wahl. Im Falle einer Nominierung eines Wahlausschussmitgliedes muss dieses ersetzt werden.
2) Die Wahl des erweiterten Vorstandes erfolgt in gesonderten Wahlgängen durch schriftliche Abstimmung und einfache Stimmenmehrheit. Sind mehr als zwei Kandidaten vorhanden, ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Wird die Mehrheit nicht erlangt, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. Bei nur einem Kandidaten ist die Wahl auch per Akklamation möglich.
3) Wenn kein erweiterter Vorstand gewählt werden kann, wird vom Wahlausschuss eine kommissarische Vorstandschaft bestimmt. Diese ist für maximal zehn Wochen bis zur außerordendlichen Mitgliederversammlung im Amt bestätigt.
§10 Satzungsänderungen
Die Satzung kann durch einen Antrag geändert werden, der auf der Mitgliederversammlung Zustimmung durch eine dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.
§11 Vorstandschaft
1) Die Vorstandschaft im Sinne §26 BGB besteht aus dem Präsidenten und Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
2) Die erweiterte Vorstandschaft besteht aus:
a) Präsident
b) Vorsitzender (Stellvertreter des Präsidenten)
c) Kassenwart
d) Schriftführer
e) zwei Beisitzern.
3) Neuwahlen werden im Drei-Jahreszyklus im Rahmen der Mitgliederversammlung abgehalten.
4) In die erweiterte Vorstandschaft gewählt werden kann jedes Mitglied dass bei Amtsantritt eine Vereinsmitgliedsschaft von mindestens 24 Monaten hat.
5) Die erweiterte Vorstandschaft trifft mindestens einmal pro Vierteljahr zur Vorstandsversammlung zusammen und ist mit einer Anwesenheitsquote von 2/3 beschlussfähig.
6) Ein Vorstandsbeschluss erfährt durch einfache Mehrheit Gültigkeit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
7) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und ohne Vergütung aus.
8) Grundsätzlich wird der erweiterten Vorstandschaft Auslagenersatz gewährt.
§ 12 Geschäftsordnung
Zur Regelung von Versammlungen, Sitzungen, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, kann eine separate Geschäftsordnung erstellt werden. Diese muss im Rahmen der Mitgliederversammlung Zustimmung durch einfache Stimmmehrheit erfahren.
§13 Umgang mit über den Vereinbezogenen Karten
1) Der Weiterverkauf, der über den Vereinbezogenen Karten mit Gewinnerziehlungsabsicht ist untersagt.
2) Sollten Mitglieder gegen §13.1. verstoßen, haben die jeweiligen Personen die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen zu tragen.
3) Für Mitglieder, die gegen §13.1. verstoßen, bedeutet dies automatisch den sofortigen Vereinsausschluss.
4) Bei Bezug einer Karte über den Verein hat sich der jeweilige Kartenabnehmer mit den aktuellen Kartenvergabebedingungen des FC Bayern München einverstanden zu erklären.
§13 Auflösung des Vereins
1) Der Vereinkann durch einen Antrag auf der Mitgliederversammlung der durch eine dreiviertel Mehrheit bestätigt wurde aufgelöst werden.
2) Nach Auflösung des Vereins entscheidet die erweiterte Vorstandschaft über das Clubvermögen.
München, den 1. Juli 2017
- Ticketbestellungen für Heim- und Auswärtsspiele werden bevorzugt behandeltTeilnahme an verschiedenen Veranstaltungen für Fanclubs
- Darstellungsmöglichkeit in der Stadionzeitschrift "Bayern Magazin"
- Spezielle Führungen in der Allianz Arena an Tagen vor Heimspielen
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findest Du den Mitgliedsantrag
Der Jahresbeitrag in Höhe von 30 Euro ist jährlich bis spätestens 15. August auf das Vereinskonto zu überweisen.
Kontoinhaber: Rothosen Munichen e.V.
IBAN: DE31 7025 0150 0028 6187 59